Ausbildung
HBI Lukas Ebner BI d. F. Martin Ebner
Im Landesfeuerwehrgesetz ist definiert, dass die Feuerwehren für ihre Einsatzbereitschaft Sorge tragen müssen, wozu insbesondere auch die Ausbildung und Fortbildung ihrer Mitglieder gehört.
Die Teilnahme bei Aus- und Fortbildungen ist einerseits Recht, andererseits, um als vollwertiges Mitglied bei Einsätzen, Übungen und sonstigen Tätigkeiten kompetent mitwirken zu können, aber auch Pflicht jedes Feuerwehrmitgliedes.
Die Grundausbildung eines Feuerwehrmitglieds erstreckt sich über insgesamt zwei Hauptteile, die Grundausbildung 1 und der Grundausbildung 2, welche an der Landesfeuerwehr- & Zivilschutzschule in Lebring abgehalten wird.
Nach dieser abgeschlossenen Gesamtgrundausbildung kann ein Mitglied aktiv in Feuerwehrdienst eintreten.